Industriemechaniker*in
Tätigkeit: | In der Ausbildung sollen alle praktischen und theoretischen Kenntnisse und Fähigkeiten für die spätere Berufstätigkeit vermittelt werden. Vor Ende des zweiten Lehrjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Am Ende der Ausbildung steht eine Abschlussprüfung. |
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Einsatzbereich: | Die Aufgabe von Industriemechanikerinnen/-mechanikern ist es, Maschinen und Fertigungsanlagen betriebsbereit zu halten. Sie stellen diese Maschinen und Anlagen her. Bei der Fertigung werden Bauteile aus Metall und Kunststoffen durch drehen, fräsen, bohren, schleifen, schweißen und verschrauben hergestellt. Auch für die Einrichtung der Anlage sind sie zuständig. Industriemechaniker/innen weisen nach der Einrichtung Kollegen oder Kunden in die Funktionen der Maschinen und Anlagen ein. Aufgabe ist auch die Prüfung von Funktionen und Störungsursachen. Passende Ersatzteile werden von ihnen bestellt oder selber hergestellt. Die nachfolgende Reparatur wird ebenfalls von Ihnen durchgeführt. |
Art der Ausbildung: | Ausbildung |
Dauer der Ausbildung: | 3 1/2 Jahre |
Beginn der Ausbildung: | 01.08. eines Jahres |
Ort: | Berufliche Schulen Schwerin, Güstrow, Rostock oder Stralsund |
Urlaub: | 26 Tage |
Entgeltgruppe: | 1. Ausbildungsjahr: 687,34 € |
Voraussetzungen: |
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Nähere Informationen: |