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Schiffsführer/in (Hafen)

Schiffsführer/in (Hafen)

Tätigkeit:

Schiffsführer/innen im Bereich Hafen steuern Hafenfahrzeuge wie Barkassen, Schlepper, Festmacherboote, Fähren, Ausflugsschiffe oder Wassertaxis. Sie transportieren im Hafengebiet Güter zu oder von Schiffen und schleppen, schieben und verholen Schiffe, Schuten, Leichter und schwimmende Geräte. Während des Schleppvorgangs bedienen und beobachten sie das Schleppgeschirr und die Schleppausrüstung. Darüber hinaus befördern sie Personen im Fähr- und Werksverkehr oder bei Hafenrundfahrten.

Einsatzbereich:

Schiffsführer/innen im Bereich Hafen arbeiten in der Hafenschifffahrt sowie bei Fluss- und Kanalfährbetrieben.

Perspektiven:

Auch wer sich als Schiffsführer/in im Bereich Hafen erfolgreich spezialisiert hat, steht - bedingt durch Veränderungen und Neuerungen - beruflich immer wieder vor neuen Herausforderungen. Eine Voraussetzung für den beruflichen Erfolg ist es daher, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben und sein Fachwissen laufend zu ergänzen, zu vertiefen und an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Andere Perspektiven im Berufsleben können sein, sich beruflich zu verändern, im Beruf voranzukommen oder im Ausland zu arbeiten.

Voraussetzungen:
  • eine Ausbildung im Bereich Hafenschifffahrt
  • Befähigungszeugnisse, so genannte Patente
  • je nach Einsatzgebiet ein ADNR-Schein (Gefahrgutschein in der Rheinschifffahrt) oder ein Personenbeförderungsschein
Nähere Informationen:

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Kommunalverwaltung und fragen Sie nach unseren Ansprechpartnern/-innen in den Personalabteilungen.

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