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Elektriker*in

Elektriker*in

Tätigkeit:

Obwohl diese Berufsbezeichnung veraltet ist, wird sie im Sprachgebrauch weiterhin verwendet. Die korrekte Berufsbezeichnung lautet: Elektronikerin bzw. Elektroniker Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik. Elektrikerinnen oder Elektriker werden im Bereich der Betriebselektrik eingesetzt. Sie sind in der Regel für die Instandhaltung der vorhandenen elektrischen Anlagen zuständig. Insbesondere gilt es, elektrische Anlagen und Geräte, wie z. B. elektrische Schaltanlagen, Maschinen, Steckdosen, Leuchten und ggf. auch Anlagen der Kommunikationstechnik zu montieren, zu warten und zu reparieren.

Einsatzbereich:

Elektrikerinnen oder Elektriker werden im kommunalen Bereich in den dortigen Liegenschaften, also insbesondere in Verwaltungsgebäuden und Schulen sowie sonstigen Einrichtungen, tätig. Oftmals wird eine einschlägige Berufsausbildung auch als Einstellungsvoraussetzung für kommunale Hausmeister von z. B. Rathäusern oder Schulen gefordert.

Perspektiven:

Elektrikerinnen und Elektriker handeln in der Regel eigenverantwortlich und selbstständig. Im Rahmen ihrer fachlichen Kompetenz haben sie oftmals eine nicht unerhebliche Entscheidungsfreiheit.

Voraussetzungen:
  • Abgeschlossene Berufsausbildung zur Elektronikerin bzw. zum Elektroniker Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
  • Selbstständigkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
Nähere Informationen:
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