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Psychotherapeut/-in

Psychotherapeut/-in

Tätigkeit:

Psychologische Psychotherapeuten und -therapeutinnen diagnostizieren und behandeln psychische und psychosomatische Störungen mit Krankheitswert bei Menschen mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren.

Die Arbeit von Psychologischen Psychotherapeuten und -therapeutinnen beginnt mit einer sorgfältigen Analyse und Diagnostik beim jeweiligen Patienten. Über die Anamnese, in Gesprächen mit den Patienten und deren Bezugspersonen sowie aufgrund ärztlicher Befunde und Testverfahren erheben sie detailliert Ausgangssituation und Lebensumstände. Damit versuchen sie, möglichst genau die vorliegende psychische bzw. psychosomatische Störung festzustellen sowie Erkrankungen organischer Art auszuschließen. Ggf. ziehen sie in Absprache mit dem Patienten auch andere medizinische Experten zu Rate. Auf Grundlage der Erkenntnisse schätzen sie die Heilungschancen ein, wählen psychotherapeutische Verfahren aus und wenden diese an. Den Patienten oder dessen Sorgeberechtigten klären sie vor Beginn und auch während der Behandlung stets über Behandlungsmöglichkeiten und Risiken auf und holen sein Einverständnis für ihr Handeln ein.

Einsatzbereich:

Psychologische Psychotherapeuten und -therapeutinnen arbeiten in psychotherapeutischen Praxen, in Krankenhäusern, psychosomatischen Einrichtungen oder psychiatrischen Kliniken. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Hochschulen, Organisationen des Gesundheitswesens sowie Beratungseinrichtungen.

Perspektiven:
  • Durch eine Zusatz-Weiterbildung kann man im Anschluss weitere Qualifikationen erwerben, die zum Tragen einer Zusatzbezeichnung berechtigen. Auch ein weiterführendes Studium ist möglich.
  • Für eine wissenschaftliche Laufbahn an der Hochschule ist in der Regel eine Promotion erforderlich, für die Berufung zum Hochschulprofessor bzw. zur Hochschulprofessorin benötigt man eine Habilitation. Die Promotion erleichtert ggf. auch in der Privatwirtschaft, im Bereich der Forschung und in der öffentlichen Verwaltung den Zugang zu gehobenen beruflichen Positionen.
  • Psychologische Psychotherapeuten und -therapeutinnen können z.B. eine eigene Praxis für Psychotherapie gründen.
Voraussetzungen:

Für die Tätigkeit als Psychologische/r Psychotherapeut/in benötigen Psychologen und Psychologinnen eine abgeschlossene Zusatzqualifikation und die entsprechende Approbation.

Nähere Informationen:

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Kommunalverwaltung und fragen Sie nach unseren Ansprechpartnern/-innen in den Personalabteilungen.

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