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Geograph/-in

Geograph/-in

Tätigkeit:

Geografen und Geografinnen untersuchen die klimatischen, physikalischen, sozioökonomischen und ökologischen Bedingungen und Veränderungen einer Region. Je nach Aufgabenstellung berücksichtigen sie dabei die Methoden und Erkenntnisse der naturwissenschaftlich-geografischen Forschung (physische Geografie) oder der sozial-, wirtschafts- und geschichtswissenschaftlichen Forschung (Kulturgeografie). Sie sammeln raumbezogene Informationen, bereiten diese auf, speichern und vermitteln sie. Auf Grundlage der gesammelten Informationen erarbeiten sie Planungsgrundlagen sowie Erschließungs- und Entwicklungskonzepte und beraten z.B. öffentliche und privatwirtschaftliche Einrichtungen in Fragen der Raumplanung und Raumordnung. Die Daten finden auch Eingang z.B. in die amtliche Statistik, die empirische Sozial- und Marktforschung, in Informationsdatenbanken, in die Landes-, Regional- und Stadtplanung, den Geoinformationsdienst der Bundeswehr oder in geografische Karten.

Einsatzbereich:

Geografen und Geografinnen arbeiten in erster Linie im öffentlichen Dienst, z.B. bei Stadtplanungsämtern oder statistischen Ämtern. Auch an Hochschulen und Forschungsanstalten sind sie beschäftigt. Ebenso kommen Architekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung oder Umweltschutz- und Entwicklungshilfeorganisationen als Arbeitgeber infrage. Darüber hinaus können sie bei Fachverlagen, Softwareentwicklern oder bei der Bundeswehr beschäftigt sein, z.B. für deren Geoinformationsdienst.

Perspektiven:

Beschäftigungsmöglichkeiten finden Geografen und Geografinnen im öffentlichen Dienst, z.B. bei Stadtplanungsämtern oder statistischen Ämtern, an Hochschulen und Forschungsanstalten, Architekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung oder Umweltschutz- und Entwicklungshilfeorganisationen. Darüber hinaus können sie bei Fachverlagen, Softwareentwicklern oder bei der Bundeswehr beschäftigt sein, z.B. für deren Geo-Infodienst.

Voraussetzungen:

Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Geografie:

- an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschulen) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis

Nähere Informationen:

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Kommunalverwaltungund fragen Sie nach unseren Ansprechpartnern/-innen in den Personalabteilungen.

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