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(Schul-)Psychologe/in

(Schul-)Psychologe/in

Tätigkeit:

Schulpsychologinnen und -psychologen sind als Ansprechpartner in den öffentlichen Schulen vorgesehen. Sie arbeiten eng mit Schülern und Lehrern zusammen, um z.B. Probleme mit Lernschwächen, Gewalt an Schulen oder im Schüler-Eltern-Lehrer-Verhältnis zu ergründen. Sie führen Gespräche mit Beteiligten und fertigen Berichte über Problemfälle an.

Schulpsychologinnen und -psychologen nehmen auch an Sitzungen und Konferenzen innerhalb der jeweiligen Schule teil und haben bei schülerspezifischen Angelegenheiten eine beratende Funktion. Auch für psychologische Tests zur Feststellung von Begabungsschwerpunkten sind sie zuständig.

Ferner können Schulpsychologinnen und -psychologen als Dozenten eingesetzt werden. Sie können beispielsweise Weiterbildungen für Erzieher/innen anbieten, oder aber schulischen Unterricht im Fach Psychologie geben. In der Schulverwaltung und -aufsicht sind Schulpsychologinnen und -psychologen hauptsächlich planend und beratend tätig.

Einsatzbereich:

Der Arbeitsplatz von Schulpsychologinnen und -psychologen befindet sich in den allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie in der öffentlichen Verwaltung. Dort verrichten sie ihre Arbeit in Büros und Besprechungszimmern.

Im Außendienst besuchen Schulpsychologinnen und -psychologen Schüler um Gespräche mit Erziehungsberechtigten zu führen.

Perspektiven:

Schulpsychologinnen und -psychologen in der öffentlichen Verwaltung haben nicht nur die Möglichkeit Schüler zu betreuen und ihnen bei ihren speziellen Problemen zu helfen. Vielmehr sind sie, durch ihre Arbeit in der Schulverwaltung und -aufsicht, in der Lage, direkt Einfluss auf mehrere Schulen zu nehmen und erhalten damit die Gelegenheit an schulübergreifenden Projekten zu arbeiten oder auch regionale Aktionen und Strategien zu entwickeln.

Zusätzlich werden die Schulpsychologinnen und -psychologen in Seminaren und Fortbildungen weiter geschult. Diese Weiterbildungsmöglichkeiten betreffen sowohl Aspekte der Psychologie und Pädagogik als auch der Verwaltungstechnik.

Voraussetzungen:
  • Abgeschlossenes Psychologie-Studium
  • Praktische Berufserfahrung
  • Gegebenenfalls Vorkenntnisse in Pädagogik und/oder Kinder- und Jungendpsychologie
Nähere Informationen:
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