Gleichstellungsbeauftragte
Tätigkeit: | Gleichstellungsbeauftragte handeln nach folgenden gesetzlichen Grundlagen:
Gleichstellungsbeauftragte tragen grundsätzlich zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Mann und Frau bei. Sie zeigen Gleichstellungsprobleme innerhalb der Verwaltung und der örtlichen Kommune auf, entwickeln Problemlösungen, setzen diese um und überprüfen deren Wirksamkeit. Gleichstellungsbeauftragte arbeiten weisungsunabhängig und können so ihre Tätigkeit effektiv ausgestalten. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit selbstständig Öffentlichkeitsarbeit in ihren Angelegenheiten zu betreiben. |
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Einsatzbereich: | Gleichstellungsbeauftragte bringen gleichstellungsspezifische Belange in die Arbeit der Verwaltung und der Selbstverwaltungsorgane ein und prüfen Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für die Gleichstellung. Darüber hinaus wirken sie an allen personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten mit der Zielrichtung der Gleichstellung mit. Sie arbeiten mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden zusammen. |
Perspektiven: | Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind für die Gesamtzusammensetzung und –konzeption der Verwaltung unbedingt notwendig und gesetzlich fundiert. Sie wird daher auch weiterhin in der öffentlichen Verwaltung eine wichtige und unverzichtbare Rolle spielen. |
Voraussetzungen: |
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Nähere Informationen: |