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Lebensmittelkontrolleur*in

Lebensmittelkontrolleur*in

Tätigkeit:

Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure führen als Mitarbeiter/innen des öffentlichen Gesundheitsdienstes die Lebensmittelüberwachung durch. Sie überprüfen die Einhaltung von entsprechenden Gesetzes- und Hygienevorschriften in Betrieben, entnehmen Planproben, werten Kontroll- und Untersuchungsergebnisse aus, leiten ggf. Bußgeld- und Strafverfahren ein, beraten aber auch die Verbrauer/innen.

Einsatzbereich:

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich bei Behörden, die mit der Lebensmittelüberwachung beauftragt sind. Dies sind zum Beispiel Veterinäruntersuchungsämter, Landesuntersuchungsämter für das Gesundheitswesen, Gewerbeaufsichtsämter oder Ämter für Ernährungswirtschaft.

Perspektiven:
Voraussetzungen:

Die Laufbahnprüfung für den mittleren Lebensmittelkontrolldienst oder der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs zur/zum Lebensmittelkontrolleur/in.

Die Landeshauptstadt Kiel bietet diese berufliche Weiterbildung an. Interessenten müssen über eine abgeschlossene Berufsausbildung mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung z.B. als Handwerksmeister/in oder Techniker/in in einem Lebensmittelberuf oder ein Fachhochschulabschluss mit Diplomprüfung in Lebensmitteltechnischen Berufen mitbringen.

Der zweijährige Lehrgang gliedert sich in einen theoretischen Teil von 6-7 Monaten und einen praktischen Teil von 17-18 Monaten.

Nähere Informationen:

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Kommunalverwaltung und fragen Sie nach unseren Ansprechpartnerninnen/-partnern in den Personalabteilungen.

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