Lebensmittelkontrolleur*in
Tätigkeit: | Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure führen als Mitarbeiter/innen des öffentlichen Gesundheitsdienstes die Lebensmittelüberwachung durch. Sie überprüfen die Einhaltung von entsprechenden Gesetzes- und Hygienevorschriften in Betrieben, entnehmen Planproben, werten Kontroll- und Untersuchungsergebnisse aus, leiten ggf. Bußgeld- und Strafverfahren ein, beraten aber auch die Verbrauer/innen. |
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Einsatzbereich: | Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich bei Behörden, die mit der Lebensmittelüberwachung beauftragt sind. Dies sind zum Beispiel Veterinäruntersuchungsämter, Landesuntersuchungsämter für das Gesundheitswesen, Gewerbeaufsichtsämter oder Ämter für Ernährungswirtschaft. |
Perspektiven: | |
Voraussetzungen: | Die Laufbahnprüfung für den mittleren Lebensmittelkontrolldienst oder der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs zur/zum Lebensmittelkontrolleur/in. Die Landeshauptstadt Kiel bietet diese berufliche Weiterbildung an. Interessenten müssen über eine abgeschlossene Berufsausbildung mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung z.B. als Handwerksmeister/in oder Techniker/in in einem Lebensmittelberuf oder ein Fachhochschulabschluss mit Diplomprüfung in Lebensmitteltechnischen Berufen mitbringen. Der zweijährige Lehrgang gliedert sich in einen theoretischen Teil von 6-7 Monaten und einen praktischen Teil von 17-18 Monaten. |
Nähere Informationen: | Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Kommunalverwaltung und fragen Sie nach unseren Ansprechpartnerninnen/-partnern in den Personalabteilungen. |