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Staatlich anerkannte/r Erzieher/in

Staatlich anerkannte/r Erzieher/in

Tätigkeit:

Erzieher/innen beobachten um Kinder und Jugendliche zu fördern und zu betreuen deren Verhalten und Befinden, analysieren die Ergebnisse nach pädagogischen Grundsätzen und beurteilen je nach Aufgabenstellung etwa Entwicklungsstand, Motivation oder Sozialverhalten. Auf dieser Grundlage erstellen sie langfristige Erziehungspläne und bereiten Aktivitäten sowie pädagogische Maßnahmen vor, die z.B. soziales Verhalten oder die individuelle Entwicklung unterstützen. Sie fördern die körperliche und geistige Entwicklung der Betreuten, indem sie diese zu kreativer – z.B. musischkünstlerischer – Betätigung sowie zu freiem oder gelenktem Spielen anregen. Sie führen Gespräche mit ihnen, unterstützen und beraten sie bei schulischen Aufgaben und privaten Problemen. Darüber hinaus bereiten sie Speisen zu, behandeln leichte Erkrankungen und Verletzungen und halten die anvertrauten Menschen zu Körperpflege und Hygiene an.

Zudem dokumentieren Erzieher/innen Maßnahmen und deren Ergebnisse, reflektieren die erzieherische Arbeit im Team, gegebenenfalls auch zusammen mit Vorgesetzten oder Fachleuten aus Medizin, Psychologie und Therapie, und arbeiten mit anderen sozialpädagogischen Fachkräften oder Behörden zusammen. Zu Eltern und Erziehungsberechtigten halten sie engen Kontakt und stehen diesen informierend und beratend zur Seite.

Einsatzbereich:

Erzieher/innen arbeiten hauptsächlich in Kinderbetreuungseinrichtungen, z.B. in kommunalen Kindergärten, Kinderkrippen sowie Horten für Kinder und Jugendliche. Sie sind aber auch in Jugendzentren sowie an Grund- und Förderschulen tätig.

Perspektiven:

Erzieher/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Aus- bzw. Weiterbildung an Fachschulen, Berufsfachschulen, Berufskollegs und anderen Bildungseinrichtungen.

Die Aus- bzw. Weiterbildung dauert 2 bis 4 Jahre. Dabei können auch Zusatzqualifikationen erworben werden. Auch immer mehr Hochschulen bieten bereits Bachelor und Master-Studiengänge für Erzieher/innen an.

Voraussetzungen:

Für die Ausbildung wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Die beruflichen Voraussetzungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Für die Weiterbildung an Fachschulen wird in der Regel die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf vorausgesetzt, z.B. als Kinderpfleger/in, Erziehungshelfer/in, in der Alten-, Familien- oder Krankenpflege (einschließlich des Berufsschulabschlusses).

Außerdem ist eine entsprechende Berufspraxis nachzuweisen. Alternativ ist der Zugang auch mit Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit möglich.

Nähere Informationen:
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